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Fachtag Bio-Recht 30.09.2025 - Einladung

online: 30.09.2025, 9:00 - 16:00 Uhr

|Was hat sich seit dem letzten Fachtag rund um das Bio-Recht und die EU-Öko-Verordnung getan? Welche Urteile, Vorgaben und Entwicklungen prägen aktuell die Praxis? Welche Regelungen gelten für Importe – und wie wird mit Kontaminationsfunden umgegangen? 

Antworten auf diese Fragen gibt der Fachtag Bio-Recht 2025, zu dem der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e. V. (BVK) herzlich einladen: 

Fachtag Bio-Recht 2025 

Dienstag, 30. September 2025 

9:00 – 16:00 Uhr | online 

Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus Recht, Praxis und Verwaltung zusammen. Schwerpunkte sind aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen, Importe, der Umgang mit Kontaminationsfunden und mit Verdachtsfällen und Verstößen. Neben den Fachvorträgen gibt es Gelegenheit zur Beantwortung Ihrer vorab eingereichten Fragen im „Treffpunkt Recht“ sowie beim Austausch mit unseren Referentinnen und Referenten. 

Das vollständige Programm finden Sie im Anhang. 

Die Veranstaltung richtet sich an: Unternehmen der Bio-Branche, Mitarbeitende von Kontrollstellen und Behörden, Verbände sowie alle, die sich mit dem Bio-Recht beschäftigen. 

Anmeldung und Ticketkauf: Zur Anmeldung | Die Anmeldefrist endet am 23.09.2025. 

Teilnahmegebühr: Regulär: 290 € zzgl. MwSt. | mit Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis einschließlich 18.08.2025: 250 € zzgl. MwSt. | mit BVK- und BÖLW-Mitgliederrabatt: 250 € zzgl. MwSt. 

Das Einreichen von Fragen für den „Treffpunkt Recht" ist bis zum 15.09.2025 möglich. Den Link für die Frageneinreichung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei großer Nachfrage nicht alle Fragen beantworten können.

Wir freuen uns, Sie auf unserem Fachtag 2025 zu einem lebendigen Austausch begrüßen zu dürfen.

Herzliche Grüße

Peter Röhrig

Vorstand BÖLW 

 

Martin Rombach

Vorstand BVK 

 

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Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) ist der Bio-Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerinnen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von rund 58.000 Bio-Betrieben 17 Mrd. € umgesetzt. Wer wir sind: https://www.boelw.de/ueber-uns/mitglieder/   

 

Der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e. V. (BVK) vertritt die Öko-Kontrollstellen, die nach der Europäischen Verordnung über den Ökologischen Landbau staatlich zugelassen sind. Als Bundesverband setzt sich der BVK für die Fortentwicklung eines hohen Zertifizierungsstandards insbesondere durch Harmonisierung der Kontrolle des ökologischen Landbaus ein. Wer wir sind: http://bvk.oeko-kontrollstellen.de/de/mitglieder/   

 

 

Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) 

Marienstr. 19-20, 10117 Berlin 

Tel. +49 15142045 876

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.boelw.de 

Bitte erfragen Sie genaue Informationen bei ÖkoP.

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Notfallzulassung: Pireto Verde (Weinreben)

Einsatz von Pireto Verde zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade (Scaphideus titanus) in Weinreben in ökologischen Betrieben

| Einige Bundesländer dulden auf Basis der Notfallzulassung des BVL den Einsatz von Pireto Verde zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade (Scaphideus titanus) in Weinreben in ökologischen Betrieben im Zeitraum vom 02. Mai 2025 bis 30. August 2025 als Einzelfallentscheidung.

Bislang haben uns die Behörden aus Baden-Württemberg über deren Duldung der Maßnahme informiert.

Bitte erfragen Sie genaue Informationen bei ÖkoP.

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Notfallzulassung: Novodor FC (Kartoffelanbau)

Einsatz von Novodor FC im Kartoffelanbau in ökologischen Betrieben

| Einige Bundesländer dulden auf Basis der Notfallzulassung des BVL den Einsatz von Novodor FC zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern im ökologischen Kartoffelanbau im Zeitraum vom 30. April 2025 bis 27. August 2025 als Einzelfallentscheidung.

Bislang haben uns die Behörden aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein über deren Duldung der Maßnahme informiert.

Beabsichtigen Sie Novodor FC einzusetzen, sind Sie verpflichtet, den Einsatz des Pflanzenschutzmittels, den Flächenumfang sowie die Aufwandmengen zu dokumentieren und Ihrer Kontrollstelle zu melden.

Bitte erfragen Sie genaue Informationen bei ÖkoP.

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Notfallzulassung : Quassiaextrakt MD (Kern- und Steinobst, Hopfen)

die zuständigen Behörden der folgende Bundesländer haben mitgeteilt, dass der Einsatz für das Pflanzenschutzmittel Quassiaextrakt MD im ökologischen Anbau im Zeitraum vom 7. April 2025 bis 4. August 2025 zur Regulierung der Sägewespen im Obstanbau und je nach Bundesland auch der Hopfenblattlaus im Hopfen geduldet wird.

  • Baden-Württemberg (Kernobst, Steinobst, Hopfen)
  • Bayern (Kernobst, Steinobst, Hopfen)
  • Mecklenburg - Vorpommern (Kernobst, Steinobst, Hopfen)
  • Rheinland-Pfalz (Kulturen: Obstanbau)
  • Sachsen (Kernobst, Steinobst, Hopfen)

Bitte teilen Sie der Kontrollstelle die Anwendung dieser Maßnahmen vor Ausbringung unter Angabe folgender Informationen mit: Kultur, Menge/ha; Fläche in ha. Dokumentieren Sie diese Daten zuzätzlich in Ihren Unterlagen. Diese Dokumentation sollte zur Jahreskontrole vorgelegt werden.

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Regelung für die Herstellung alkoholfreien Bio-Weins

Seit 18. März 2025 darf entalkoholisierter Bio-Wein wieder hergestellt und als Bio ausgelobt

werden. Das Vakuumdestillationsverfahren wurde in die Bio-Verordnung 2018/848 aufgenommen

(Verordnung (EU) 2025/405).

 

Zum Hintergrund:

Seit dem 1. Januar 2024 durfte entalkoholisierter Wein nicht mehr ökologisch hergestellt, abgefüllt

und in Verkehr gebracht werden. Eine Änderung im EU-Recht hat dazu geführt, dass alkoholfreier

Wein dem Weinrecht unterliegt. Die im Weinrecht aufgeführten Entalkoholisierungsverfahren waren

nicht in den Produktionsvorschriften für Wein gemäß Bio-Verordnung aufgeführt (Anhang II Teil VI

der Verordnung (EU) 2018/848). Diese Lücke wurde nun geschlossen.

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