LÖK-Beschluss vom 19.03.24
| In einem LÖK-Beschluss vom 19.03.24 wurde darauf verwiesen, dass das Anbieten von ‚loser Ware‘ in offenen Kisten oder Regalen, aus denen sich EndverbraucherInnen selbst bedienen können, kontrollpflichtig ist. ‚Lose Ware‘ sind z.B. Äpfel, Birnen, Paprika, Salatköpfe oder andere Erzeugnisse wie Brot, Brötchen etc. in offenen Kisten oder Regalen zur Selbstentnahme. Gehört der Hofladen zum von uns kontrollierten Betrieb, kontrollieren wir diesen im Rahmen der Jahreskontrolle mit.
Wenn der Hofladen eine eigene juristische Person ist lassen wir Ihnen auf Ihre Anfrage gerne ein Angebot für die Zertifizierung zukommen.
Anfrageformular für Interessierte
die zuständigen Behörden der folgende Bundesländer haben mitgeteilt, dass der Einsatz für das Pflanzenschutzmittel Quassiaextrakt MD im ökologischen Anbau im Zeitraum vom 7. April 2025 bis 4. August 2025 zur Regulierung der Sägewespen im Obstanbau und je nach Bundesland auch der Hopfenblattlaus im Hopfen geduldet wird.
- Baden-Württemberg (Kernobst, Steinobst, Hopfen)
- Bayern (Kernobst, Steinobst, Hopfen)
- Mecklenburg - Vorpommern (Kernobst, Steinobst, Hopfen)
- Rheinland-Pfalz (Kulturen: Obstanbau)
- Sachsen (Kernobst, Steinobst, Hopfen)
Bitte teilen Sie der Kontrollstelle die Anwendung dieser Maßnahmen vor Ausbringung unter Angabe folgender Informationen mit: Kultur, Menge/ha; Fläche in ha. Dokumentieren Sie diese Daten zuzätzlich in Ihren Unterlagen. Diese Dokumentation sollte zur Jahreskontrole vorgelegt werden.
Ab 2025 gelten geänderte Voraussetzungen für Biobetriebe bezüglich Pensionspferdehaltung
Die bisherigen Anforderungen zur Beweidung von Öko-Flächen mit nichtökologischen Tieren laufen Ende 2024 aus und werden durch geänderte Vorgaben ersetzt.
Die bisherige Regelung stützt sich auf das das einzige lebenslange Identifizierungsdokuments gemäß Verordnung (EU) 2021/963 (= „Equiden-Pass“) für das jeweilige Tier. Darin muss für das Pensionspferde vermerkt sein „nicht zur Schlachtung bestimmt“, damit es im Öko-Unternehmen gehalten werden kann und Öko-Weiden nutzen darf.
Mit der Novellierung des EU-Rechts durch die Verordnung (EU) 2021/963 gelten Equiden generell als Schlachttiere. Ein Ausschluss der Schlachtnutzung ergibt sich nun nur noch bei Indikation eines Medikamentes, welches nur bei Pferden angewendet werden darf, die nicht zur Schlachtung bestimmt sind und aufgrund dessen das Pferd von der Schlachtung mittels Eintragung im Equidenpass ausgeschlossen wird. Nach Ermessen des Besitzers kann diese Eintragung nicht mehr vorgenommen werden. Die Novellierung stellt für die Kunden der Pferdepensionsgeber im Öko-Landbau ein enormes Hindernis dar.
Somit musste eine Anpassung der sächsischen „Weideregelung“ vorgenommen werden. Weitere Details finden Sie unter den folgenden Links.
Die neuen Regelungen werden im Rahmen der Kontrollen geprüft.
Vollzug der Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich der Beweidung ökologisch bewirtschafteter Flächen mit nichtökologischen Tieren und der Pensions-Tierhaltung in Öko-Unternehmen in Sachsen
Vollzug der Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich der Haltung von Pferden und Eseln für Sport- und Freizeitzwecke in Öko-Unternehmen in Sachsen
Pilotverfahren gegen Deutschland beendet
| Das EU-Pilotverfahren gegen Deutschland wegen der Umsetzung der EU-Ökoverordnung (u. a. wegen Ausnahmen von der Weideverpflichtung) wurde im November 2024 abgeschlossen. Deutschland hat zur Vermeidung eines länger dauernden Verfahrens die Position der EU-Kommission akzeptiert, wonach für Pflanzenfresser im ökologischen Landbau eine generelle Weideverpflichtung besteht. Die EU-Kommission forderte von Deutschland einen Nachweis für ein abgestimmtes Vorgehen der Länder. Deshalb wurde im Rahmen der LÖK ein bundesweit gültiges sogenanntes „Weidepapier“ erstellt, in dem im Wesentlichen die Verpflichtung zum Weidezugang für Pflanzenfresser im ökologischen Landbau zusammengefasst ist.
Strukturelle Gründe, wie weite Entfernungen potentieller Weideflächen oder großzügige Laufhöfe können jetzt nicht mehr als Alternativen zur Weidehaltung akzeptiert werden.
Das Ziel ist es, Pflanzenfressern in der Vegetationszeit ein Maximum an Weide zu gewähren. Stehen für die kommende Saison aktuell noch keine Weideflächen zur Verfügung, sollten jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, um in 2025 ein Weiden möglich zu machen, z.B. durch Umwandlung von Ackerflächen, durch Pacht von Weiden oder auch durch Kooperationen mit anderen Betrieben.
Hier geht's zum Weidepapier der LÖK
Hier geht's zu den 'Häufig gestellten Fragen (FAQ)' zum Weidepapier