Um über die gesamte Lebensmittelkette die Bio-Qualität sicherzustellen und eine Vermischung oder Vertauschung von biologischen und nicht biologischen Lebensmitteln auszuschließen, werden auch Handelsunternehmen, die ein Lager betreiben oder online Bioprodukte vermarkten nach der EU-Öko-VO kontrolliert.
Wichtiger Hinweis für neu umstellende landwirtschaftliche Betriebe: Kontrollverträge zur Beantragung der Öko-Förderung 2025 können problemlos auch nach dem 07.01.2025 abgeschlossen werden.