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Außer-Haus-Verpflegung

Außer-Haus-Verpflegung

Die neue Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV) ist Anfang Oktober 2023 in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung und der Gastronomie neu. Sie soll den eingesetzten Bio-Anteil besser und leichter erkennbar machen und die Bio-Kontrolle vereinfachen.

Mit der neuen Bio-AHV-Verordnung wurden neue Bio-Kennzeichen zur Auslobung der jeweiligen Bioanteile (Gold, Silber, Bronze) geschaffen. Somit können alle, die Bio-Lebensmittel in Mahlzeiten außer Haus einsetzen, und sich kontrollieren lassen, mit der neuen Kennzeichnung werben. Dieses gilt für Restaurants, Kantinen, Krankenhäuser, Mensen und Schulen genauso wie für Catering-Unternehmen oder Imbiss-Buden. Die Bio-AHVV ermöglicht es auch, sich nur für eine bestimmte Veranstaltung, z.B. Festivals, Weihnachtsmärkte, Messen etc., zertifizieren zu lassen. 

Als Kontrollstelle dürfen wir unsere Kunden nicht beraten, sondern lediglich über die Anforderungen der Verordnungen aufklären. Wenn Sie bei der Entwicklung einer Strategie zur Umstellung auf ökologisches Wirtschaften Unterstützung benötigen, gibt es verschiedene Beratungsmöglichkeiten. Wir können Ihnen beispielsweise Bio Consulter Geiger GmbH empfehlen. Herr Geiger hat vielfältige Erfahrung in der Beratung von Außer-Haus-Verpflegungsbetrieben und kann Ihnen unter anderem bei folgenden Punkten behilflich sein:

  • Analyse und Bewertung der aktuellen Beschaffungsprozesse
  • Erarbeitung individueller Konzepte für die Umstellung auf ökologische Produkte
  • Begleitung der Betrieb bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Motivationstraining der Mitarbeiter zum Thema Umgang mit Bio und regionalen Lebensmitteln
  • Langfristige Unterstützung bei der Integration weiterer nachhaltiger Konzepte in den laufenden Betrieb