Wie geht Bio-Kontrolle?
Ihr Start in die Bio-Welt
Kontaktaufnahme & Informationsgespräch
Kontaktieren Sie uns – wir besprechen den Ablauf mit Ihnen.
Vertragsschluss über die Öko-Kontrolle
Sie unterschreiben den Vertrag mit uns. Wir erteilen Ihnen eine EU-Kontrollnummer und melden Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes als Biobetrieb an.
Erstkontrolle
Wir kommen bei Ihnen vorbei und prüfen ob alle Anforderungen erfüllt werden. Es wird eine Betriebsbeschreibung und ein Kontrollbericht erstellt.
Zertifikat
Nach der Betriebsinspektion prüft die Kontrollstelle die Unterlagen und sendet Ihnen ein Auswertungsschreiben sowie bei Erfüllung aller Anforderungen ein Zertifikat zu.
Folgekontrolle
Einmal jährlich führen wir eine Betriebskontrolle durch (i.d.R. angekündigt), zusätzlich können unangekündigte Stichproben erfolgen.
Wie bereite ich mich auf eine Kontrolle vor?
Gut vorbereitet durch jede Kontrolle.
Was wird kontrolliert?
Einsicht u.a. in folgende Betriebsunterlagen
Belege über den Warenverkauf (z.B. Getreide- oder Tierverkäufe, Vermarktung an Endverbraucher von Fleisch o.a.)
Besichtigung von Produktionsstätten, Flächen und Tieren
Betriebsgebäude, wie Produktionsstätten, Stallungen, Lager usw. sowie eine Begutachtung einzelner Flurstücke und Kulturen
In der Tierhaltung werden die Haltungsbedingungen, Tierbehandlungsmaßnahmen und die Fütterung auf Konformität mit der EU-Öko-Verordnung überprüft.
Kontrollbericht
Die Ergebnisse jeder Prüfung werden in einem Kontrollbericht festgehalten.
Einsicht u.a. in folgende Betriebsunterlagen
Produktionsaufzeichnungen
Verarbeitungsprozesse, Rezepturen, Kennzeichnung und Etikettierung
Besichtigung von Produktionsstätten
Kontrolle der Deklarierung
Kontrollbericht
Rechtsgrundlagen der Öko-Produktion
Hier finden Sie alle wichtigen Rechtsgrundlagen für Biobetriebe.
Kontrollpflicht
Jeder Betrieb, der Lebensmittel aus ökologischem Anbau erzeugt, verarbeitet, handelt oder importiert ist verpflichtet, die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einzuhalten und sich diesbezüglich von einer unabhängigen Stelle kontrollieren zu lassen.
Kontrollpflichtig sind
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Erzeuger landwirtschaftlicher Bio-Produkte
nicht verarbeitete pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse sowie Tiere z.B. Getreide, Ölsaaten, Obst, Gemüse, Honig wild gesammelte Pflanzen wie Pilze, Beeren oder Kräuter, lebende Tiere -
Verarbeiter und/oder Etikettierung/Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln
für den menschlichen Verzehr bestimmte pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse z.B. Fleisch- und Wurstwaren, Brot und Backwaren, Teigwaren, Brotaufstriche, etc. -
Importeure von Bio-Produkten
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Hersteller von Bio-Futtermitteln
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Unternehmen, die Tätigkeiten an Dritte vergeben
z.B. Produktion, Lagerung, Versand -
Händler*
Großhandel, Zwischenhandel -
Onlinehändler
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Gastronomie
Nicht kontrollpflichtig sind auch Bio-Produkte, die nicht für den menschlichen Verzehr, sondern für andere Zwecke gedacht sind, z.B. Kosmetika oder Heilmittel.
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Kontrolle Ihres Unternehmens.