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Aktuelles

Regelung für die Herstellung alkoholfreien Bio-Weins

Seit 18. März 2025 darf entalkoholisierter Bio-Wein wieder hergestellt und als Bio ausgelobt

werden. Das Vakuumdestillationsverfahren wurde in die Bio-Verordnung 2018/848 aufgenommen

(Verordnung (EU) 2025/405).

 

Zum Hintergrund:

Seit dem 1. Januar 2024 durfte entalkoholisierter Wein nicht mehr ökologisch hergestellt, abgefüllt

und in Verkehr gebracht werden. Eine Änderung im EU-Recht hat dazu geführt, dass alkoholfreier

Wein dem Weinrecht unterliegt. Die im Weinrecht aufgeführten Entalkoholisierungsverfahren waren

nicht in den Produktionsvorschriften für Wein gemäß Bio-Verordnung aufgeführt (Anhang II Teil VI

der Verordnung (EU) 2018/848). Diese Lücke wurde nun geschlossen.

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Notfallzulassung : Quassiaextrakt MD (Kern- und Steinobst, Hopfen)

die zuständigen Behörden der folgende Bundesländer haben mitgeteilt, dass der Einsatz für das Pflanzenschutzmittel Quassiaextrakt MD im ökologischen Anbau im Zeitraum vom 7. April 2025 bis 4. August 2025 zur Regulierung der Sägewespen im Obstanbau und je nach Bundesland auch der Hopfenblattlaus im Hopfen geduldet wird.

  • Baden-Württemberg (Kernobst, Steinobst, Hopfen)
  • Bayern (Kernobst, Steinobst, Hopfen)
  • Mecklenburg - Vorpommern (Kernobst, Steinobst, Hopfen)
  • Rheinland-Pfalz (Kulturen: Obstanbau)
  • Sachsen (Kernobst, Steinobst, Hopfen)

Bitte teilen Sie der Kontrollstelle die Anwendung dieser Maßnahmen vor Ausbringung unter Angabe folgender Informationen mit: Kultur, Menge/ha; Fläche in ha. Dokumentieren Sie diese Daten zuzätzlich in Ihren Unterlagen. Diese Dokumentation sollte zur Jahreskontrole vorgelegt werden.

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Änderungen für landwirtschaftliche Betriebe in Bayern

  • Bei der Einfuhr von konventionellem Wirtschaftsdünger entfällt die Begrenzung von maximal 40 kg N/ha u. Jahr (bitte beachten Sie: es können maximal 170 kg N/ha u. Jahr eingesetzt werden)
  • Für nicht-ökologische Wild-Gehölze und Zierpflanzen ist eine Ausnahmengenehmigung erforderlich, diese kann über www.organicXseeds.de beantragt werden
  • Tierhaltung
    • Bei der Berechnung der Stallfläche ist keine Anerkennung von Teilen des Futtertisches mehr möglich - bitte prüfen Sie Ihre Stallplatzberechnung um eine Überbelegung zu vermeiden
    • Haltung von Deckbullen: die benötigte Mindeststallfläche beträgt 10 m²/Tier und die Mindestauslauffläche beträgt 30 m²/Tier
    • Für die Haltung von nicht-ökologischen Pensionstieren auf ökologischen Flächen gilt: es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Tiere im Ursprungsbetrieb umweltverträglich aufgezogen wurden (Programme: KULAP, VNP, Öko-Regelungen 4, 5 und 7)

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Förderung für neue AHV-Betriebe

Neue Förderung (RIZERT-AHV) übernimmt bis zu 80  Prozent der Bio-Zertifizierungskosten für AHV-Unternehmen.

AHV-Unternehmen, die Interesse an einer erstmaligen Bio-Zertifizierung haben, können ab sofort auf eine neue Fördermöglichkeit nutzen. Wichtig ist dabei insbesondere, dass Unternehmen den Antrag bei der BLE einreichen  müssen, bevor der Kontrollvertrag abgeschlossen wird.

Seit dem 3. Februar fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) die Ausgaben zur Bio-Zertifizierung und Kontrolle von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) in den ersten zwei Jahren über die „Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung“ (RIZERT-AHV).
Damit Unternehmen der AHV ihre Speisen und Getränke mit dem Hinweis auf ökologische Erzeugung ausloben können, müssen diese bio-zertifiziert sein und sind nach dem Öko-Landbaugesetz kontrollpflichtig. Die mit der Bio- Zertifizierung und Kontrolle verbundenen Ausgaben sind  gerade für kleinere AHV-Unternehmen potentiell eine finanzielle Hürde auf dem Weg zur Umstellung.
Durch die neue Förderrichtlinie sollen Unternehmen der  AHV vermehrt eine Zertifizierung entsprechend der „Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle  und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio- Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen“, auch Bio-Außer-Haus- Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) genannt, erreichen.
Dabei ergänzt die neue Förderrichtlinie das bereits  vorhandene Förderangebot des BÖL für Unternehmen der  AHV.
Seit November 2022 unterstützt das BÖL mit der Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus (RIBE-AHV) Unternehmen, die mit Bio in ihren Küchen starten oder den Anteil an Bio- Lebensmitteln erhöhen wollen.

Informationen der BÖL zur Antragsstellung finden Sie hier

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Weidepflicht für Bio-Pflanzenfresser

Pilotverfahren gegen Deutschland beendet

| Das EU-Pilotverfahren gegen Deutschland wegen der Umsetzung der EU-Ökoverordnung (u. a. wegen Ausnahmen von der Weideverpflichtung) wurde im November 2024 abgeschlossen. Deutschland hat zur Vermeidung eines länger dauernden Verfahrens die Position der EU-Kommission akzeptiert, wonach für Pflanzenfresser im ökologischen Landbau eine generelle Weideverpflichtung besteht. Die EU-Kommission forderte von Deutschland einen Nachweis für ein abgestimmtes Vorgehen der Länder. Deshalb wurde im Rahmen der LÖK ein bundesweit gültiges sogenanntes „Weidepapier“ erstellt, in dem im Wesentlichen die Verpflichtung zum Weidezugang für Pflanzenfresser im ökologischen Landbau zusammengefasst ist.

Strukturelle Gründe, wie weite Entfernungen potentieller Weideflächen oder großzügige Laufhöfe können jetzt nicht mehr als Alternativen zur Weidehaltung akzeptiert werden.

Das Ziel ist es, Pflanzenfressern in der Vegetationszeit ein Maximum an Weide zu gewähren. Stehen für die kommende Saison aktuell noch keine Weideflächen zur Verfügung, sollten jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, um in 2025 ein Weiden möglich zu machen, z.B. durch Umwandlung von Ackerflächen, durch Pacht von Weiden oder auch durch Kooperationen mit anderen Betrieben. 

Hier geht's zum Weidepapier der LÖK

Hier geht's zu den 'Häufig gestellten Fragen (FAQ)' zum Weidepapier

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