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Notfallzulassung : Quassiaextrakt MD (Kern- und Steinobst, Hopfen)

die zuständigen Behörden der folgende Bundesländer haben mitgeteilt, dass der Einsatz für das Pflanzenschutzmittel Quassiaextrakt MD im ökologischen Anbau im Zeitraum vom 7. April 2025 bis 4. August 2025 zur Regulierung der Sägewespen im Obstanbau und je nach Bundesland auch der Hopfenblattlaus im Hopfen geduldet wird.

  • Baden-Württemberg (Kernobst, Steinobst, Hopfen)
  • Bayern (Kernobst, Steinobst, Hopfen)
  • Mecklenburg - Vorpommern (Kernobst, Steinobst, Hopfen)
  • Rheinland-Pfalz (Kulturen: Obstanbau)
  • Sachsen (Kernobst, Steinobst, Hopfen)

Bitte teilen Sie der Kontrollstelle die Anwendung dieser Maßnahmen vor Ausbringung unter Angabe folgender Informationen mit: Kultur, Menge/ha; Fläche in ha. Dokumentieren Sie diese Daten zuzätzlich in Ihren Unterlagen. Diese Dokumentation sollte zur Jahreskontrole vorgelegt werden.

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