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Änderungen für landwirtschaftliche Betriebe in Bayern

  • Bei der Einfuhr von konventionellem Wirtschaftsdünger entfällt die Begrenzung von maximal 40 kg N/ha u. Jahr (bitte beachten Sie: es können maximal 170 kg N/ha u. Jahr eingesetzt werden)
  • Für nicht-ökologische Wild-Gehölze und Zierpflanzen ist eine Ausnahmengenehmigung erforderlich, diese kann über www.organicXseeds.de beantragt werden
  • Tierhaltung
    • Bei der Berechnung der Stallfläche ist keine Anerkennung von Teilen des Futtertisches mehr möglich - bitte prüfen Sie Ihre Stallplatzberechnung um eine Überbelegung zu vermeiden
    • Haltung von Deckbullen: die benötigte Mindeststallfläche beträgt 10 m²/Tier und die Mindestauslauffläche beträgt 30 m²/Tier
    • Für die Haltung von nicht-ökologischen Pensionstieren auf ökologischen Flächen gilt: es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Tiere im Ursprungsbetrieb umweltverträglich aufgezogen wurden (Programme: KULAP, VNP, Öko-Regelungen 4, 5 und 7)

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Förderung für neue AHV-Betriebe

Neue Förderung (RIZERT-AHV) übernimmt bis zu 80  Prozent der Bio-Zertifizierungskosten für AHV-Unternehmen.

AHV-Unternehmen, die Interesse an einer erstmaligen Bio-Zertifizierung haben, können ab sofort auf eine neue Fördermöglichkeit nutzen. Wichtig ist dabei insbesondere, dass Unternehmen den Antrag bei der BLE einreichen  müssen, bevor der Kontrollvertrag abgeschlossen wird.

Seit dem 3. Februar fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) die Ausgaben zur Bio-Zertifizierung und Kontrolle von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) in den ersten zwei Jahren über die „Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung“ (RIZERT-AHV).
Damit Unternehmen der AHV ihre Speisen und Getränke mit dem Hinweis auf ökologische Erzeugung ausloben können, müssen diese bio-zertifiziert sein und sind nach dem Öko-Landbaugesetz kontrollpflichtig. Die mit der Bio- Zertifizierung und Kontrolle verbundenen Ausgaben sind  gerade für kleinere AHV-Unternehmen potentiell eine finanzielle Hürde auf dem Weg zur Umstellung.
Durch die neue Förderrichtlinie sollen Unternehmen der  AHV vermehrt eine Zertifizierung entsprechend der „Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle  und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio- Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen“, auch Bio-Außer-Haus- Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) genannt, erreichen.
Dabei ergänzt die neue Förderrichtlinie das bereits  vorhandene Förderangebot des BÖL für Unternehmen der  AHV.
Seit November 2022 unterstützt das BÖL mit der Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus (RIBE-AHV) Unternehmen, die mit Bio in ihren Küchen starten oder den Anteil an Bio- Lebensmitteln erhöhen wollen.

Informationen der BÖL zur Antragsstellung finden Sie hier

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OrganicXseeds: Soja in Kategorie I

| Was bislang für die Bestellfrist von Kartoffeln (bereits seit 2020) galt, gilt ab dem 31.01.2025 auch für Soja.

Das heißt, dass für den Zeitraum 31.01.20xx bis zum 01.10.20xx die Kategorie I greift. Es dürfen nur noch ökologisch vermehrte Kartoffel/-Sojasorten bestellt werden. Für den Zeitraum 1.10.20xx bis zum 31.01.20xx gilt die Einzelgenehmigung und Ausnahmen können gegeben werden, falls die gewünschte Kartoffel/-Sojasorte ökologisch vermehrt nicht verfügbar ist. Bis zu diesem Termin muss die Sorte, für die eine Ausnahme beantragt wurde, auch bestellt worden sein.

OrganicXseeds

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Pferdehaltung in Sachsen

Ab 2025 gelten geänderte Voraussetzungen für Biobetriebe bezüglich Pensionspferdehaltung

Die bisherigen Anforderungen zur Beweidung von Öko-Flächen mit nichtökologischen Tieren laufen Ende 2024 aus und werden durch geänderte Vorgaben ersetzt.  

Die bisherige Regelung stützt sich auf das das einzige lebenslange Identifizierungsdokuments gemäß Verordnung (EU) 2021/963 (= „Equiden-Pass“) für das jeweilige Tier. Darin muss für das Pensionspferde vermerkt sein „nicht zur Schlachtung bestimmt“, damit es im Öko-Unternehmen gehalten werden kann und Öko-Weiden nutzen darf.

 Mit der Novellierung des EU-Rechts durch die Verordnung (EU) 2021/963 gelten Equiden generell als Schlachttiere. Ein Ausschluss der Schlachtnutzung ergibt sich nun nur noch bei Indikation eines Medikamentes, welches nur bei Pferden angewendet werden darf, die nicht zur Schlachtung bestimmt sind und aufgrund dessen das Pferd von der Schlachtung mittels Eintragung im Equidenpass ausgeschlossen wird. Nach Ermessen des Besitzers kann diese Eintragung nicht mehr vorgenommen werden. Die Novellierung stellt für die Kunden der Pferdepensionsgeber im Öko-Landbau ein enormes Hindernis dar.

 Somit musste eine Anpassung der sächsischen „Weideregelung“ vorgenommen werden. Weitere Details finden Sie unter den folgenden Links.

Die neuen Regelungen werden im Rahmen der Kontrollen geprüft.

Vollzug der Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich der Beweidung ökologisch bewirtschafteter Flächen mit nichtökologischen Tieren und der Pensions-Tierhaltung in Öko-Unternehmen in Sachsen

Vollzug der Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich der Haltung von Pferden und Eseln für Sport- und Freizeitzwecke in Öko-Unternehmen in Sachsen

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Exporte aus der EU

Verfahrensänderungen bestimmter Länder

| Großbritannien: Gem. einer Information der britischen Regierungsbehörde wird es die Kontrollbescheinigung für den Export in das Vereinigte Königreich erst ab 1. Februar 2027 geben (aktualisiert 24.9.24). Die Bio-Produkte müssen in der EU erzeugt oder verarbeitet werden.

USA: Ab 19. März 2024 müssen alle Bio-Importe in die USA von einem elektronischen Importzertifkat begleitet werden, das über die neue Datenplattform GLOBAL INTEGRITY erstellt wird.

Südkorea: Für Exporte werden elektronische Export-Zertifikate (über die Datenplattform NAQS Organic Import System) benötigt. Ab dem 1. April 2024 wird sich die Import-Zertifkatsnummer ändern. Sie integriert dann die TRACES-Zertifikatsnummer.

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