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Notfallzulassung: Novodor FC (Kartoffelanbau)

Einsatz von Novodor FC im Kartoffelanbau in ökologischen Betrieben

| Einige Bundesländer dulden auf Basis der Notfallzulassung des BVL den Einsatz von Novodor FC zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern im ökologischen Kartoffelanbau im Zeitraum vom 30. April 2025 bis 27. August 2025 als Einzelfallentscheidung.

Bislang haben uns die Behörden aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein über deren Duldung der Maßnahme informiert.

Beabsichtigen Sie Novodor FC einzusetzen, sind Sie verpflichtet, den Einsatz des Pflanzenschutzmittels, den Flächenumfang sowie die Aufwandmengen zu dokumentieren und Ihrer Kontrollstelle zu melden.

Bitte erfragen Sie genaue Informationen bei ÖkoP.