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Änderung im Verfahren zur Festlegung langsam wachsender Geflügelrassen

Neue Listen treten am 15.07.27 in Kraft

|Die Länderarbeitsgemeinschaft LÖK hat am 15.07.2025 ein Vorgehen zur Festlegung von langsam wachsenden Geflügelrassen beschlossen:
Als langsam wachsende Rassen und Linien für Hühner, Truthennen und Truthähne gemäß Anhang II Teil II Nr. 1.9.4.1 der Verordnung (EU) 2018/848 gelten die in den „Listen der langsam wachsenden Rassen und Linien“ der LÖK aufgeführten Rassen und Linien. Diese Listen werden zukünftig jährlich zum 30. Juni durch eine LÖK-Arbeitsgruppe im Hinblick auf die züchterischen Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich der durchschnittlichen täglichen Gewichtszunahme je Tier, evaluiert und bei Bedarf aktualisiert. Die Listen sowie deren Änderungen treten zwei Jahre nach Beschlussfassung, hier: 15.07.2027, in Kraft.
Bis dahin bleibt das etablierte Verfahren zur Festlegung langsam wachsender Geflügelrassen für Truthennen und -hähne bzw. Hühner bestehen.