Weidepflicht für Bio-Pflanzenfresser
Weidepflicht in 2026
| Die "Übergangsfrist" bis zum Jahr 2028 (gemäß BVK-Leitlinien für die Umsetzung der Anforderungen des Weidepapiers, Stand 04.11.2025) entspricht einer Duldung von nicht vollständigem Weidegang aller Raufutterfressergruppen eines Betriebs, wenn noch große und länger dauernde betriebliche Änderungen zwingend nötig sind, z.B. Einsaat von Ackerflächen oder der Um-/Neubau von Stallgebäuden. Wenn nur kleinere Baumaßnahmen erforderlich oder Alternativen/Übergangslösungen möglich sind, um allen Tiergruppen Weidegang zu ermöglichen, müssen diese bereits für das Jahr 2026 ergriffen werden, um behördliche Sanktionen zu vermeiden. D.h. im Wiederholungsfalle ist ggf. der Bezug von Fördermitteln für den ökologischen Landbau gefährdet.
Hintergrund: Das EU-Pilotverfahren gegen Deutschland wegen der Umsetzung der EU-Ökoverordnung (u. a. wegen Ausnahmen von der Weideverpflichtung) wurde im November 2024 abgeschlossen. Deutschland hat zur Vermeidung eines länger dauernden Verfahrens die Position der EU-Kommission akzeptiert, wonach für Pflanzenfresser im ökologischen Landbau eine generelle Weideverpflichtung besteht. Die EU-Kommission forderte von Deutschland einen Nachweis für ein abgestimmtes Vorgehen der Länder. Deshalb wurde im Rahmen der LÖK ein bundesweit gültiges sogenanntes „Weidepapier“ erstellt, in dem im Wesentlichen die Verpflichtung zum Weidezugang für Pflanzenfresser im ökologischen Landbau zusammengefasst ist.
Strukturelle Gründe, wie weite Entfernungen potentieller Weideflächen oder großzügige Laufhöfe können jetzt nicht mehr als Alternativen zur Weidehaltung akzeptiert werden.
Das Ziel ist es, Pflanzenfressern in der Vegetationszeit ein Maximum an Weide zu gewähren. Stehen aktuell noch noch nicht für alle Pflanzenfresser Weideflächen zur Verfügung, sollten jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, z.B. auch durch Umwandlung von Ackerflächen, durch Pacht von Weiden oder auch durch Kooperationen mit anderen Betrieben.