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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich mein aktuelles Bio-Zertifikat?

Der Versand der Auswertungsunterlagen, des Bio-Zertifikats und der Rechnung erfolgt in einer E-Mail. Bitte überprüfen Sie Ihr Postfach. Falls sich das E-Mail im Spam-Ordner befindet, empfehlen wir den Absender als vertrauenswürdig zu kennzeichnen.

Zusätzlich können Sie jederzeit Ihr aktuelles Bio-Zertifikat in der Traces - Datenbank aufrufen.

Ich finde meinen Betriebsbeschreibung für die Kontrollvorbereitung nicht. Habe ich diese überhaupt erhalten?

Die Betriebsbeschreibung und alle weiteren Informationen für die Kontrollvorbereitung wurde Ihnen mit der Terminvereinbarung per E-Mail zugesandt. Prüfen Sie bitte nochmals Ihren Posteingang und nehmen Sie ggf. Kontakt mit uns auf.

Wie kann ich die Betriebsbeschreibung öffnen?

Hier finden Sie unsere ausführliche Anleitung "Anschreiben elektronische Betriebsbeschreibung"

Wann findet meine Jahreskontrolle statt?

Wir kontrollieren des ganze Jahr über und melden uns bei Ihnen mindestens zwei Wochen vorher für die Terminvereinbarung.

Wie kann ich mich auf meine Jahreskontrolle vorbereiten?

Auf dieser Seite erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Kontrollvorbereitung.

Warum bekomme ich eine Mahnung, obwohl ich die Rechnung nicht erhalten habe?

Der Versand der Rechnung erfolgt gemeinsam mit dem Auswertungsschreiben und dem Bio-Zertifikat per E-Mail. Bitte prüfen Sie Ihr Postfach. Falls sich das E-Mail im Spam-Ordner befindet, empfehlen wir den Absender als vertrauenswürdig zu kennzeichnen.

Können Sie mir ein Futtermittel empfehlen?

Als Kontrollstelle dürfen wir Ihnen keine Futtermittellieferanten und -produkte empfehlen. Alle rechltichen Regelungen zum Zukauf erhalten Sie in der Infosammlung.

Wie kann ich einen Flächenzugang melden?

Bitte melden Sie neue Flächen mit unserem Flächen-Meldeformular, damit wir alle notwendigen Informationen erhalten. Die Umstellung neuer Flächen kann erst zum Datum der Meldung beginnen. Werden Flächenzugänge erst bei der Kontrolle mitgeteilt, so gilt das Datum der Kontrolle als Zeitpunkt des Umstellungsbeginns. Sollte die neue Fäche bereits den Bio-Status haben, legen Sie uns bitte entsprechende Nachweise des Vorbewirtschafters vor.

Das Saatgut, das ich verwenden möchte, gibt es nicht in Bio-Qualität.

Alle Informationen über die Verfügbarkeit von ökologischem Saatgut und zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von nihct-ökologischen Saatgut erhalten Sie in der Datenbank organicXseeds.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich vor der ersten Antragsstellung bei der Datenbank mit Hilfe Ihrer ÖkoP-Kundennummer registrieren müssen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der genannten Internetseite.

Ich finde kein Bio-Tier von der benötigten Tierrasse.

Alle Informationen zur Verfügbarkeit von Bio-Tieren und zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zum Zukauf von nicht-ökologischen Tieren erhalten Sie unter organicXlivestock.

Darf ich nicht-ökologische Wirtschaftsdünger in meinen Betrieb einführen? (Mist, Kompost, Biogasgärreste)

Alle Informationen zur Einfuhr von Wirtschaftsdünger erhalten Sie in der Informationssammlung Landwirtschaft.

Wie kann ich feststellen, ob meine eingesetzten Betriebsmittel der EU-Bio-Verordnung entsprechen?

Wir sind seitens der ÖkoP-Geschäftsstelle gerne bereit, Ihnen auf Wunsch z.B. die Zulässigkeit betriebsfremder Dünger zu bestätigen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. Details zum Zukauf unterschiedlicher Betriebsmittel finden Sie in den jeweiligen Kapiteln der Pflanzen- und Tierproduktion.
Unter www.betriebsmittelliste.de ist die FiBL-Betriebsmittelliste im Internet einsehbar und ermöglicht die eigenständige Recherche nach zulässigen Betriebsmitteln, wobei auch Verbandsrichtlinien als Auswahlkriterien berücksichtigt werden können. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, in Zweifelsfällen ausschließlich auf FiBL-gelistete Betriebsmittel zuzugreifen.

Ich möchte meine Erzeugnisse bei einem Subunternehmen verarbeiten lassen (Tiere schlachten, Getreide zu Mehl, etc.). Was muss ich beachten?

Bitte melden Sie uns das neue Subunternehmen per E-Mail und beachten Sie die rechltichen Vorgaben in der Informationssammlung unter Kapitel "Kontrollpflicht".

Ich habe neue Etiketten entworfen. Kann ich diese so verwenden?

Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und der Gestaltungsform erhalten Sie in unserer Informationssammlung und hier.

Gerne kontrollieren wir Ihren Etikettenentwurf vor dem Druck nach den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihnen hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.

Können auch andere Produkte, die nicht als Lebens- oder Futtermittel bestimmt sind, zertifiziert werden? Welche Vorgaben gelten dafür? Wie sieht die Etikettierung aus?

Für Produkte, die nicht in der EU-Bio-Verordnung abgebildet sind (z.B. Kosmetika), können wir eine Konformitätsbescheinigung entsprechend den Richtlinien der EU-Bio-Verordnung ausstellen. Auf den Produkten dürfen die amtlichen Angaben (EU-Logo und Codenummer) nicht angegeben werden. Alternativ können Sie die Kontrollstelle im Klartext angeben.

Ich importiere Bio-Produkte aus einem Drittland. Worauf muss ich achten?

Die Abläufe von Bio-Importen werden im Bereich Import erklärt. Falls Sie bereits Kunde bei uns sind und noch keine C (Import)-Meldung besitzen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Für eine Bereichserweiterung ist eine kurze Einweisung durch zugelassenes Kontrollpersonal notwendig.